Die Stadt Münster hat in den städtischen Grundschulen WLANs eingerichtet. Damit hat Ihre Tochter/Ihr Sohn mit Hilfe der schulischen Endgeräte einen Internetzugang. Möglich ist der Zugang außerdem über wenige kabelgebundene Endgeräte, die einen direkten Internetzugang haben.
Mit diesen Informationen und Empfehlungen informiere ich über die Nutzungsmöglichkeit und die Nutzungsregeln. Es geht dabei nicht um die inhaltliche Ausgestaltung. Die wird durch die Schule festgelegt.
Diese Informationen richten sich an Eltern und Erziehungsberechtigte. Ich bitte Sie, diese Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und auch mit Ihrem Kind zu besprechen. Denn wenn die Regeln eingehalten werden, dann können WLAN und Internetzugang problemlos genutzt und betrieben werden.
Die Schule hat die Möglichkeit, Jugendschutzmaßnahmen zu ergreifen und den Zugriff auf Inhalte zu filtern. Ein Anspruch auf die Nutzung besteht nicht. Die Datenübertragung erfolgt ohne Verschlüsselung.
Schülerinnen und Schüler können Inhalte aus dem Internet abrufen, dort einstellen oder verbreiten. An dieser Stelle ist es wichtig, dass sie sich mit den Chancen aber auch den Risiken der Internetnutzung vertraut machen und darüber aufgeklärt werden. Dann sollte ein verantwortlicher Umgang mit dem Internet möglich sein.
Die Stadt Münster als Betreiberin des WLANs ist für die aufgerufenen Inhalte und die Internetnutzung nicht verantwortlich.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Internetnutzung durch Gesetze geregelt. Für die Nutzung in den Grundschulen bedeutet das:
Den Schülerinnen und Schülern ist es nicht erlaubt,
Grundsätzlich gilt auch hier:
Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler in diesem Feld aufgeklärt werden und sich der Risiken und Gefahren bewusst werden. Dann wird ein problemloser Umgang mit der Internetznutzung möglich sein.
Die Stadt Münster ist nach den gesetzlichen Vorgaben des TKG (Telekommunikationsgesetz) Betreiberin des WLAN und hat daher die folgenden Verpflichtungen:
Die Verkehrsdaten (z.B. IP-Adresse und Mac-Adresse des eingeloggten Gerätes, Benutzername, Nutzungszeit und –dauer sowie die URL-Einlogdaten) werden durch die Stadt Münster erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Fristen zum Löschen der Daten werden eingehalten.
Strafverfolgungsbehörden werden die Daten entsprechend den Regelungen des TKG übermittelt.
Darüber hinaus behält sich die Stadt Münster vor, Daten zu statistischen Zwecken auszuwerten.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die Stadt Münster wird diese Informationen bei Bedarf aktualisieren. Die jeweils gültige Fassung wird auf der Homepage der Schule wie auch des Amtes für Schule und Weiterbildung veröffentlicht.
Die Zustimmungserklärungen zur WLAN-Nutzungsordnung, die Eltern zu Beginn des Schuljahres 2020/21 erteilt haben, verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Münster, 08.03.2021
i.V. gez.
Thomas Paal
(Stadtdirektor)